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   VGH Hessen, 16.10.2020 - 6 B 2515/20   

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VGH Hessen, 16.10.2020 - 6 B 2515/20 (https://dejure.org/2020,31202)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 (https://dejure.org/2020,31202)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 6 B 2515/20 (https://dejure.org/2020,31202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sperrzeitverlängerung in Frankfurt am Main wird auch für Bars nicht außer Vollzug ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 14.10.2020 - 2 L 2667/20

    Eilantrag von Bar- und Diskothekenbetreibern gegen Sperrzeitregelung der Stadt

    Auszug aus VGH Hessen, 16.10.2020 - 6 B 2515/20
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Oktober 2020 - 2 L 2667/20.F - wird zurückgewiesen.
  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4274/20

    Sperrzeit für Gaststätten ab 23.00 Uhr während der Corona-Pandemie

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende gewerbliche Interesse der Antragstellerin (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21

    Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung;

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende Interesse des Antragstellers (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 8 L 3558/20.GI. -, juris; dahingehend auch Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 6 B 2515/20 -, juris; zum Ganzen siehe auch VG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 K 1541/21 -, juris).
  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20

    Corona-Krise; Anordnung der Maskenpflicht in Wahllokalen durch Allgemeinverfügung

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende Interesse der Antragsteller (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4324/20

    Schließung von Spielhallen ab 23 Uhr durch infektionsschutzrechtliche

    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende gewerbliche Interesse der Antragstellerin (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 5 ME 12/22

    Anforderungsprofil; Anforderungsprofil, konstitutives; Fachrichtung; Laufbahn;

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu ändern ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 15 jeweils m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 7.5.2020 - 10 CS 20.842 -, juris Rn. 4; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 146 Rn. 22b i.V.m. § 124a Rn. 61).
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